SV-Satzung

Am 10.03.2010 verabschiedete der Schülerrat die SV-Satzung, die Florian angelehnt an die NRW-Satzung des Kultusministeriums für Schülervertretungen erstellt hat, im Einvernehmen mit der Lehrerschaft und der Schulleitung. Sie steht für Zusammenarbeit am Hölderlin-Gymnasium und Eigenständigkeit zur NRW-Satzung.
Jede Schülervertretung hat das Recht sich eine eigene Satzung im gesetzlichen Rahmen zu geben - dieser Schritt ist sinnvoll zur Individualisierung der Bestimmungen auf die eigene Schule. Die beschlossene Satzung kann jederzeit vom Schülerrat oder der Schüler-Vollversammlung verändert oder ganz abgeschafft werden. Besteht keine Satzung, so gilt jeweils die, der nächst höheren Instanz (h. NRW-Kultusministerium).
SV-Erlass Hölderlin